Jugendschutz auf dem Marktfest
Hinweise zum Jugendschutz für das Marktfest
Liebe Gäste des Marktfestes,
das Kreisjugendamt hat uns aufgefordert, das für uns Alle verbindliche Jugendschutzgesetz einzuhalten und insbesondere beim Ausschank von
alkoholischen Getränken die gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Im Jugendschutzgesetz ist geregelt, dass den Jugendlichen unter 16 Jahren kein
Alkohol und im Alter zwischen 16 und 18 Jahren nur Bier ausgeschenkt werden darf.
Wir bitten die Jugendlichen deshalb, Ihren Ausweis bereitzuhalten.
Um die Altersbestimmung für das Ausschankpersonal zu erleichtern, bieten wir Ihnen, wie es schon bei anderen Festen im Landkreis erfolgreich praktiziert
wurde, folgenden Service an:
Wir bitten Sie, davon regen Gebrauch zu machen. Danke für Ihre Mitwirkung!
Die Ausschankzeiten am Freitag und Samstag enden für die Verkaufsstände um 1:00 Uhr, für die Schnaps- und Cocktailbar des Schützenvereins eine
Stunde später um 2:00 Uhr. Am Sonntag endet für Alle das Marktfest um 20:00 Uhr. Wir bitten um Ihr Verständnis und hoffen auf ein stimmungsvolles,
freudiges Fest ohne große Zwischenfälle.
Das Ordnungsamt des Marktes Pöttmes
Das Partnerschaftskomitee Pöttmes
Die Torwachen geben bis 22:00 Uhr und das Festbüro des Partnerschaftskomitees bis 1:00 Uhr gegen Ausweis (fälschungssichere)
Armbänder an Jugendliche aus:
Grünes Band für das Alter ab 18 Jahren
Rotes Band für das Alter zwischen 16 und 18 Jahren
Sie werden am Handgelenk angebracht und können ohne Zerstörung nicht mehr entfernt werden.